Des Weiteren gehen Windenergieanlagen über den gesamten Produktlebenszyklus mit geringen Treibhausgasemissionen einher. So erzeugt eine Kilowattstunde Windstrom rund 98 Prozent weniger Treibhausgasemissionen als eine Kilowattstunde aus dem deutschen Kraftwerkspark. Während des Betriebs werden keinerlei Schadstoffemissionen (zum Beispiel Staubemissionen, Stickoxide oder Schwefeldioxid) freigesetzt und stellen binnen eines Jahres die zur Herstellung benötigte Energie bereit (energetische Amortisationszeit). Die Nutzung von Windenergie führt vielmehr zu einer Verringerung der CO2-Emissionen und leistet einen Beitrag zur Abwendung des Klimawandels. Eine Windturbine mit einer Leistung von drei Megawatt verhindert jährlich etwa 3.600 Tonnen CO2-Ausstoß. Diese Werte dürfte von den Anlagen in Monheim am Rhein und Leverkusen nochmals übertroffen werden, denn sie haben eine Leistung von 4 bis sogar 6 Megawatt.
Quellen:
Wir haben verschiedenen Varianten geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wind- und Photovoltaikenergie die ökonomisch und ökologisch sinnvollsten Technologien darstellen. Eine Müllverbrennungsanlage hätte zur Folge, Müll aus ganz Europa nach Leverkusen und Monheim am Rhein importieren und ihn unter aufwendiger Filterung der Schadstoffe verbrennen zu müssen. Für eine Biogasanlage fehlen uns die nötigen Felder, um diese mit Nutzpflanzen wie Mais zu betreiben. Auch ein Wasserkraftwerk am Rhein ist nicht realisierbar. Der Fluss ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen. Sein Pegel ist das ganze Jahr hindurch stark schwankend.
Die von uns geplanten Windenergieanlagen haben eine Gesamthöhe von zwischen 166 und 240 Metern. Die maximale Nabenhöhe beträgt 160 Meter. Durch die höhere Nabenhöhe können Windenergieanlagen stärkere und regelmäßigere Winde nutzen. Mit jedem Meter Nabenhöhe kann der Energieertrag einer Anlage um etwa bis zu ein Prozent erhöht werden.
Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit hat einen besonders großen Einfluss auf Ertrag und Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen. Denn die Leistung des Winds hängt von der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit ab. Das bedeutet: Nimmt die Windgeschwindigkeit um 10 Prozent zu (zum Beispiel von 6 auf 6,6 km/h), so wird die Leistung um 33 Prozent größer.
Wir sehen zahlreiche Schutzmaßnahmen für den Bau, Betrieb und bei Störfällen der Windenergieanlagen vor, um den Grundwasserschutz zu gewährleisten. So verwenden wir auf dem Baustellenbetrieb ausschließlich Baumaschinen mit doppelten Tankwannen, Elektrofahrzeuge sowie biologische abbaubare Öle. Grundsätzlich erfolgt die Betankung außerhalb des Wasserschutzgebiets. Der gesamte Baustellenbetrieb erfolgt unter strenger Beachtung der Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften (u.a. WSG-VO, RiStWag), die durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter kontrolliert werden.
Für den Bau werden nachweislich unbelastete Baustoffe wie Zement, Dichtstoffe und Anstriche verwendet sowie ein Bodenschutzkonzept umgesetzt. Um den Einsatz von Getriebeölen und Hydraulikflüssigkeiten auf ein Mindestmaß zu reduzieren, setzen wir auf getriebelose, direktbetriebene Windenergieanlagen und elektromechanische Komponenten (Azimut- und Blattverstellantrieb). Im Transformator kommen sogenannte Öko-Fette zum Einsatz, das sind biologisch abbaubare Flüssigkeiten. Alternativ prüfen wir auch den Einbau eines Trockentransformators, der vollständig ohne Öl operieren kann.
Bei den Rotorlagern sowie in der Maschinenhausverkleidung verbauen wir geschlossene Systeme mit hochwirksamen Dichtungssystemen, um einem möglichen Austritt von Schmierstoffen und Kühlflüssigkeiten vorzubeugen. Im Maschinenhaus sind Blitzschutztechnik sowie ein automatisches Löschsystem installiert. Für den laufenden Betrieb sehen wir außerdem stetige Wartungs-, Schutz- und Kontrollmaßnahmen sowie ein halbjährliches Grundwasser-Monitoring vor. Die Ackerfläche im Radius um die Windenergieanlagen in Dauergrünland wird mit halbjährlicher Mahd umgewidmet.
Übersicht der Schutzfunktionen:
• Installation von Blitzschutztechnik, automatisches Löschsystem im Maschinenhaus
• Einsatz getriebeloser Windenergieanlagen mit direktgetriebenen Ringgeneratoren ohne Getriebe, zur Reduktion wassergefährdender Stoffe wie Getriebeölen und Hydraulikflüssigkeiten
• kontinuierliche Fernüberwachung, automatische Meldung/Notausschaltung bei Fehlfunktion der WEA
• Transformator mit biologisch abbaubaren Flüssigkeiten
• Verwendung nachweislich unbelasteter, nicht auswasch- oder auslaugbarer mineralischer Baustoff- und Bodenmaterialien wie Zemente und Anstriche.
• Einbau von Mehrfach-Sicherungen sowie Auffangwannen- und -behälter für mögliche Öl- und Kühlmittelaustritte aus der Windkraftanlage.
• Einbau unbelasteter Schottermaterialien für Weg- und Kranstellflächen
Nehmen wir das Beispiel der sechs geplanten Windenergieanlagen auf dem Monheimer Stadtgebiet, könnten diese Energie von rund 80 Gigawatt pro Jahr produzieren. Damit würden umgerechnet bis zu 30.000 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt werden können.
Allein die sechs auf Monheimer Gebiet geplanten Windräder könnten also mehr liefern, als in den etwa 21.000 Haushalten verbraucht wird. Aber auch Industrie und Gewerbe sollen natürlich vom günstig vor Ort produzierten Strom profitieren. Überschüssiger Strom kann perspektivisch zudem auch zur Erzeugung von Wasserstoff genutzt werden – mit dem unter anderem die Bahnen der Stadt Monheim am Rhein ihre Busflotte der Zukunft antreiben wollen. Die ersten Elektrobusse sind schon da – in Monheim am Rhein pendeln sie autonom zwischen Monheim Mitte und der Altstadt.
Auch wenn wir in Leverkusen und Monheim am Rhein eigene Windenergieanlagen betreiben, werden wir im Einkauf am Energiemarkt weiterhin die marktüblichen Strompreise bezahlen müssen. Durch die sogenannten Power-Purchase-Agreements (PPA) können wir aber unseren erneuerbaren Strom gewinnbringend zu einem Festpreis auf dem Markt verkaufen. Die Einnahmen gehen dann an die stadteigenen Energieversorgungsunternehmen EVL und MEGA, die wiederum den städtischen Kassen zugutekommen. Damit können wir kommunale Kindertagesstätten, den ÖPNV, Spielplätze, Bibliotheken sowie weitere Investitionen in unsere Infrastruktur vor Ort finanzieren.
Die Klimaerwärmung ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Gleichzeitig stehen wir vor der Aufgabe, den steigenden Bedarf elektrischer Energie durch die wachsende E-Mobilität, die immer wichtiger werdende Wärmepumpen-Technologie beim Heizen sowie die Elektrifizierung von Prozesswärme in der Industrie zu decken. Auch die Energiekrise vom vergangenen Winter hat gezeigt, dass es strategisch teuer und riskant ist, abhängig von Gas und Öl zu sein. Im Herbst 2022 entging die deutsche Industrie nur knapp einer Gasmangellage. Seitdem herrschen hohe Energiepreise, die der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands schaden.
Wir wollen in dieser Sache mit einem interkommunalen Windpark selbst aktiv werden, denn wir können es uns als Gesellschaft nicht mehr erlauben, darauf zu warten, dass andere den Schritt für uns tätigen. Dazu bringen wir einen erheblichen Teil der energetischen Wertschöpfung, Know-How und Fachkräfte eines wachsenden Zukunftsmarkts in unsere Städte, der sich langfristig auszahlen wird. Zwar müssen für die Realisierung des Windparks Kredite aufgenommen werden, doch eine jährliche Eigenkapitalrendite von 10 bis 15 Prozent macht das Projekt zu einer lohnenden Investition, von denen die städtischen Infrastrukturen wiederum profitieren werden.
Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit hat einen besonders großen Einfluss auf Ertrag und Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen. Denn die Leistung des Winds hängt von der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit ab. Das bedeutet: Nimmt die Windgeschwindigkeit um 10 Prozent zu (also beispielsweise von 6 auf 6,6 km/h), so wird die Leistung um 33 Prozent größer.
In einem für unsere geplanten Standorte beauftragten Gutachten sowie durch Analysen in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten (Ramboll, UL, HPC etc.) wurde für unsere Städte eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 6 Metern pro Sekunde in Lufthöhe der geplanten Windräder ermittelt, das sind 21,6 km/h. Das ermöglich eine solide Windernte sowie den rentablen Betrieb unserer Windkraftanlagen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Je höher die Windernte, desto höher fallen auch die Beschaffungs- sowie Pachtkosten an die Grundstückseigner aus.
Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) hebt hervor, dass die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Als Konsequenz hat nun auch am 25. August 2023 der Düsseldorfer Landtag die pauschale 1000-Meter-Abstandsregel zwischen Windrädern und Wohnbebauung in NRW gekippt. Damit gilt nun die sogenannte 2H-Regel, wodurch der Mindestabstand anhand der doppelten Gesamthöhe einer Anlage bestimmt wird.
Tagsüber überschreiten die von uns geplanten Windenergieanlagen den zulässigen Wert von 50dB nicht. Das ist in etwa der Schallpegel von Vogelgezwitscher oder leiser Radiomusik. Nachts tritt darüber hinaus ein Mechanismus zur Schallreduktion in Kraft, der den Geräuschpegel auf 35dB senkt. Dies entspricht der Lautstärke von Blätterrascheln.
Die Geräuschemissionen von Windenergieanlagen werden hauptsächlich von den Rotorblättern verursacht. Dies geschieht durch die Umströmung der Blattspitzen, durch das Profil der Rotorblätter und durch das Vorbeistreichen der Rotorblätter am Turm. Mechanische Geräusche aus dem Antriebsstrang sind hingegen bei modernen Windenergieanlagen kaum noch hörbar.
Quelle: www.umweltbundesamt.de
Die Infraschallabgaben von Windkraftanlagen sind unbedenklich und erreichen selbst in einem Abstand von 150 Metern keine schädlichen Schalldruckpegel für die Gesundheit. Sie liegen deutlich unter den Infraschallabgaben, die beispielsweise während des Autofahrens auftreten können. Zusätzlich unterliegen die Geräuschemissionen von Windkraftanlagen strengen Vorschriften gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Einhaltung dieser Vorschriften muss überprüft und nachgewiesen werden.
Windkraft-Gegnerinnen und -Gegner warnen oft vor vermeintlich erhöhten Infraschallwerten von Windenergieanlagen und behaupten, dass diese angeblich gesundheitliche Risiken wie Kopfschmerzen, Tinnitus, Stress und Schlafstörungen mit sich bringen. Die Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), auf die sie sich stützen, wurde jedoch nachweislich fehlerhaft durchgeführt – die BGR hat die Infraschallbelastung um den erstaunlichen Faktor von 4000 falsch berechnet und somit viel zu hoch angegeben.
Der Schattenwurf von Windenergieanlagen kann als störend empfunden werden. Die Dauer des Schattenwurfs ist jedoch begrenzt. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat Richtlinien für die Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen entwickelt.
Nach diesen Richtlinien darf der Schattenwurf einer Anlage täglich maximal 30 Minuten und jährlich maximal 30 Stunden dauern. Bei einer Überschreitung dieser Werte muss die Anlage abgeschaltet werden, solange ihr Schatten auf den Immissionspunkt fällt.
Ja, es stimmt: Vögel können mit Windenergieanlagen tödlich kollidieren. Die Zahl der erlegten Vögel ist allerdings gering. Schätzungsweise werden jedes Jahr zwischen 10.000 und 100.000 Vögel getötet. Das entspricht bei derzeit rund 29.000 Windenergieanlagen bundesweit einer Quote von ein bis vier Vögeln pro Windenergieanlage und Jahr.
Andere menschengemachte Faktoren sind für Vögel wesentlich fataler. So werden jedes Jahr in Deutschland 100 bis 115 Millionen Vögel durch Glasflächen an Gebäuden, etwa 70 Millionen im Straßenverkehr und wohl 20 bis 100 Millionen durch Hauskatzen getötet.
Grundsätzlichen prüfen wir aber die Möglichkeiten, die Windenergieanlagen mit technischen Sensoren auszustatten. So gibt es Systeme, die Vögel erkennen und die Geschwindigkeit der Rotorblätter verringern, wenn sich die Tiere nähern.
Quelle: www.nabu.de
Windenergieanlagen müssen ab einer Höhe von 100 Metern mit einem blinkenden Licht ausgestattet sein, um die Luftsicherheit bei Dunkelheit zu gewährleisten. Dieses Licht kann jedoch Anwohnerinnen und Anwohner in ihrer Nachtruhe stören. Um das zu vermeiden, wurde 2018 eine verpflichtende bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingeführt. Bis Ende 2022 müssen die Anlagen automatisch erkennen, ob sich ein Flugobjekt nähert und blinken nur noch, wenn es notwendig ist.
Zumindest für die Monheimer Bürgerinnen und Bürger ist eine finanzielle Beteiligung am interkommunalen Windpark bislang nicht vorgesehen. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe. Zum einem ist die Finanzierung über einen Bankkredit günstiger und der Verwaltungsaufwand kleiner, da nur ein Gläubiger bedient werden muss. Darüber hinaus wäre eine dreiprozentige Rendite kein sonderlich attraktives Investment. Und nicht zuletzt benachteiligt eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit für Teile der Bürgerschaft alle jene, die sich eine solche Beteiligung nicht leisten können, weil sie gerade kein Geld für eine längerfristige Anlage übrig haben. Fließt das Geld hingegen in den allgemeinen Infrastrukturausbau wie Schwimmbad, Spielplätze und Straßenbau profitieren hingegen alle. So erscheint die Kreditaufnahme der stadteigenen Energieversorgerin MEGA über eine Bank der Stadt als die sozial gerechtere Lösung, weil damit alle Bewohnerinnen und Bewohner gleichermaßen von den Windenergieanlagen profitieren.
Formal sind Windkraftanlagen nach 20 Jahren abgeschrieben, sie haben allerdings eine erwartbare Leistungsdauer von bis zu 30 Jahren. Nach Ende der Betriebszeit kann die Windenergieanlage komplett und ohne Altlasten zurückgebaut und die Fläche innerhalb kurzer Zeit renaturiert werden. Teilweise werden funktionsfähige Windräder aber auch für das sogenannte Repowering abgebaut und durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt.